Spiel-, Platz-und Hausordnung
SF Eintracht Freiburg e.V. (SFE)
Tennis-,Ski-und Wanderabteilung
Genehmigt durch die Abteilungsversammlung vom 30.04.2022
Präambel
Die Spiel-, Platz-und Hausordnung regelt den Betrieb auf der Tennisanlage und dient dem Ausgleich der Interessen aller Beteiligten. Die Tennisanlage ist eine Stätte des Sports, derErholung und der gesellschaftlichen Kontaktpflege der Mitglieder der Tennis-, Ski-undWanderabteilung.
1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, wenn sie ihren Beitrags-und sonstigen Zahlungsverpflichtungen für die Abteilung nachgekommen sind.Das Betreten der Anlage ist nur den Mitgliedern des Vereins und deren Gästen gestattet.
2. Jedes Mitglied der Tennisabteilung, ist aufgefordert innerhalb eines Kalenderjahres zehnArbeitsstunden (ab dem 66.Lebensjahr sechsArbeitsstunden) zu leisten. Für jede nicht geleisteteArbeitsstunde ist ein Betrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird (z.Zt. 9,-€ je Std.),zu entrichten. Nicht geleistete Arbeitsstunden können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.
3. Auf die Einhaltung der Spiel-, Platz-und Hausordnung achtet die gesamte Abteilungsleitung. Die Mitglieder der Abteilungsleitung und die von ihr beauftragten Vereinsmitglieder üben das Hausrecht aus, wobei sie sich gegenseitig vertreten.
4. Der Platzwart handelt nach Anweisungen des Abteilungsleiters, im Falle der Abwesenheit bzw. Verhinderung nach Anweisung des Stellvertreters, nachfolgend des Beisitzers Technik undder sonstigen Mitglieder der Abteilungsleitung. Ist kein Mitglied der Abteilungsleitung anwesend, soentscheidet hinsichtlich der Belange der Tennisplätze (insb. Bespielbarkeit der Plätze) der Platzwart. Den Saisonstart und dasSaisonende (Abhängen der Netze etc.) legt die Abteilungsleitungund für diese der Beisitzer Technik nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter und dem Platzwart fest.In der Regel sind die Plätze mindestens vom 15. April bis zum 15. Oktober eines Jahres bespielbar.Die tägliche Spielzeit beginnt um 7.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr.
5. Alle Spieler sind zur Platzpflege verpflichtet. Der Platz ist grundsätzlich vor dem Einspielen zu beregnen. Das Spiel ist zu unterbrechen und der Platz nachzuwässern, wenn das Tennismehl staubig zu werden beginnt. Zur Platzpflege nach dem Spiel gehören das Abziehen des Spielfeldes bis zu den Regnern (in Kreisform von außen nach innen, ggf.sind die Begrenzungslinien zu säubern) und bei trockenem Platz eine ausreichende Beregnung. Die Beregnung ist insbesondere bei Spielende nach 21 Uhr von den jeweiligen Spielern intensiv durchzuführen, falls der Platz nicht weiter belegt ist; dabei sind auch die benachbarten Plätze mit einzubeziehen. Spieler, die eine ordnungsgemäße Platzpflege nicht durchführen, werden von anwesenden Mitgliedern der Abteilungsleitung bzw. deren Beauftragten oder vom Platzwart darauf hingewiesen, die Platzpflege richtig durchzuführen.
6. Jedes Mitglied ist gehalten, in vollständiger Tennisbekleidung und speziellen Tennisschuhen zu spielen.
7. Zur Abwicklung eines geregelten Spielbetriebes sind alle Spieler verpflichtet,sich mit Vor-und Zuname in den sich außen an der Klause befindlichen Platzbelegungsplan einzutragen. Bei Doppelspielen sind alle Spieler zu vermerken. In der Regel darf sich ein Mitglied pro Tag nur für eine Stunde in den Platzbelegungsplaneintragen. Eine weitere Eintragung ist in jedem Fall erst wieder fünfMinuten vor der folgenden Spielzeit möglich. Der Zeitpunkt des Spielbeginns ist jeweils zu jeder halben bzw. vollen Stunde. Durch das Auswechseln der Spieler ändert sich die Spielzeit nicht. Ist nicht ordnungsmäßig belegt worden, kann sofort abgelöst werden. Bei starkem Spielbetrieb und zu Saisonbeginn (Hintergrund: Platzbeschaffenheit) soll grundsätzlich mehr Doppel gespielt werden.
8. Der allgemeine Spielbetrieb wird eingeschränkt durch die Trainingszeiten der Jugend sowie durch das Mannschaftstraining, die durch Aushang bekannt gegeben werden.Gleiches gilt zur Durchführung von Punktspielen oder Turnieren, deren Termine auch per E-Mail bekannt gegeben werden. Die Jugendwärtin (Jugendtraining)bzw. Mannschaftsführer (Training, Punktspiele) sperren hierfür die notwendigen Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb
.9. Gäste dürfen nur nach Genehmigung durch ein Mitglied der Abteilungsleitungoder zusammen mit einem spielberechtigten Vereinsmitglied spielen.Ab 16.00 Uhr kann die Eintragung mit einem Gast in den Platzbelegungsplanerst fünfMinuten vor der jeweiligen Spielzeit erfolgen. In denPlatzbelegungsplanist zum Namen des Mitgliedes der Zusatz „ Gast“ anzubringen. Das genehmigende Mitglied der Abteilungsleitungbzw. das mitspielende Vereinsmitglied ist für seinen Gast verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden die durch den Gast entstehen. Bei Verletzungendes Gastes ist dieser selbst verantwortlich. Die Platzgebühr in der jeweils festgesetzten Höhe (z.Zt. pro Std. und Platz 5,-€, spielen nach Genehmigung durch ein Mitglied der Abteilungsleitung ausschließlich Gäste, sind 10,-€ zu entrichten) ist im Voraus durch Kauf und Aufkleben einer Gästemarke zu erbringen.Als Gast darf höchstens 3-mal pro Saison gespielt werden.
10. In den Umkleideräumen und in der Tennisklause herrschtein allgemeines Rauchverbot.Die Umkleideräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Für verlorengegangene Gegenstände besteht keine Haftung des Vereins.
11. Spezielle Feste oder Punktspiele werden dem Platzwart sowie durch Aushang an der Klause rechtzeitig bekannt gegeben. FesterAnsprechpartner für den Platzwart ist der Abteilungsleiter, bei dessen Abwesenheit dessen Stellvertreter.
12. Bei allen gesellschaftlichen Zusammenkünften auf der Tennisanlage ist insbesondere im Hinblick auf Lärm auf die Belange der Nachbarn und des Platzwarts Rücksicht zu nehmen (zB Schieben von Tischen und Stühlen vermeiden, Getränkekisten nicht mehr vor der Wohnungdes Platzwarts sondern vorübergehend in der Klause verstauen;unter der Woche soll sich nach 22 Uhr außerhalb der Klause auf der Stirnseite zu den Plätzen hin aufgehalten werden; etc.). Da die Tennisanlage auch eine Stätte der gesellschaftlichen Kontaktpflege ist (siehe Präambel),steht diese den Vereinsmitgliedern und ihren Gäste aber grds. auch hierfür offen.
13. Für alle Mitglieder besteht über die SF-Eintracht-Freiburg e.V. eine Sportunfallversicherung. Im Bedarfsfall ist eine Unfallmeldung unverzüglich vorzulegen.
14. Für Beschädigungen des Vereinsvermögens haftender Verursacher bzw. dessen Vertretungsberechtigte.
Die Abteilungsleitung.